162 - Einhundertzweiundsechzig
Was ist Einhundertzweiundsechzig?
162 ist eine gerade, ganzzahlige, natürliche Zahl aus dem Dezimalsystem. Sie ist keine Primzahl.
Rechtsordnung Österreich, ABGB, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, § 162
Norm ABGB §162 Abs3, Rechtssatz.
Abs 3 ABGB verbietet ausdrücklich die Verlegung des Wohnorts des Kindes in das Ausland ohne Zustimmung beider Elternteile oder des Gerichts. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch ein Zurückholungsrecht ergänzt.
RIS BKA §162 Abs. 3
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Rechtsordnung Österreich, Strafgesetzbuch STGB, § 162
(1) Ein Schuldner, der einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung eines Gläubigers durch Zwangsvollstreckung oder in einem anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahren vereitelt oder schmälert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer durch die Tat einen 5 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
RIS BKA §162
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Die Quersumme der Zahl 162 ist Neun.